Was passiert mit meinen Sparguthaben?
Einer der Vorteile der Reform liegt darin, dass sie keine dramatischen Veränderungen verlangt. Sie hat auf den täglichen inländischen oder ausländischen Zahlungsverkehr und die sonstigen finanziellen Angelegenheiten des Publikums praktisch keine Auswirkungen.
Die Giroguthaben werden nicht “entwertet”, sie werden gesetzlich umdeklariert zu Geldkonten der Kunden ausserhalb der Bankbilanz. Ab dem Zeitpunkt der Umstellung befinden sich nicht mehr Girogutschriften sondern Vollgeld, also Zentralbankgeld als unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel auf diesen Geldkonten. Geldbesitzer sollten wissen, dass ihre unbaren Guthaben auf den Geldkonten nicht mehr verloren gehen können, und dass es für diese Sicherheit keiner Staatsgarantie mehr bedarf. Im Gegenzug können die Besitzer von unbaren Geld nicht erwarten, dass ihre Guthaben auf Geldkonten verzinst würden. Man hat mit diesem Geld weder eine Forderung an jemanden noch eine Verbindlichkeit gegenüber jemanden.
Ein Anspruch auf Verzinsung entsteht erst, wenn Geldbesitzer ihre Guthaben von Geldkonten auf Anlagekonten übertragen (Spareinlagen, Termineinlagen, usw.). Damit entstehen tatsächlich Anlagen(!), d.h. Vollgelddarlehen der Kunden an die Bank, damit die Bank damit arbeiten kann (also dieses Geld Dritten per Darlehen zur Verfügung zu stellen). Die meisten Menschen denken, mit ihren Bankeinlagen würde doch heute genau das gemacht, nämlich dass die Bank mit ihrem Geld arbeitet. Aber dem ist nicht so, siehe Funktionsweise des Fraktionalen Reservesystem, welches wir heute haben. Wenn nun also ein Geldbesitzer in einem Vollgeldsystem sein Guthaben vom Geldkonto auf ein Anlagekonto überträgt, so tätigt er ein geldflusswirksames Finanzgeschäft, genau wie beim Kauf eines Wertpapieres. Jede Art von Finanzgeschäft unterliegt einem gewissen Risiko, auch in einem Vollgeldsystem. Dieses Risiko kann und soll der Staat den Bürger und Banken grundsätzlich nicht abnehmen. Geldguthaben braucht der Staat nicht mehr zu garantieren, da sie positiven Bestand haben und in einer Krise nicht verschwinden können. Anlagevermögen dagegen, selbst einfache Sparguthaben, soll der Staat nicht verbürgen. Empfehlenswert wäre es jedoch, dass der Gesetzgeber auch künftig den Banken auferlegt, Depositen durch Einlagensicherungsfonds der Banken bis zu einem gewissen Grad abzusichern. Alles andere muss sein Risiko selbst tragen, sonst wird damit auf Kosten der Allgemeinheit Schindluder getrieben. Quelle: Monetäre Modernisierung, J. Huber, 2011
