Wie verhält es sich mit der Mindestreserve?
Bezüglich der Mindestreserven kann unterschieden werden zwischen den gesetzlichen Mindestreserven, die den Geschäftsbanken von der Zentralbank auferlegt werden und den banktechnischen Mindestreserven, die die Geschäftsbanken aus eigenen Liquiditätsgründen als Reserve für eventuelle Barabhebungen und Bargeldbewegungen halten sollten.
Die gesetzlichen Mindestreserven sind Pflichteinlagen der Banken bei der Zentralbank. Die Höhe wird von der Zentralbank bestimmt, als Prozentsatz der Einlagen, die Kunden bei einer betreffenden Bank halten.
Die Mindestreserve wirkt unmittelbar auf die Liquiditätslage der Banken. Eine Erhöhung der Reservesätze entzieht den Kreditinstituten Liquidität, eine Senkung führt Liquidität zu. Dabei dienen die Mindestreserven zu der Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung, in dem die Mindestreserve die Giralgeldschöpfung beschränkt. Die Mindestreserve soll den Kreditmultiplikator der Geschäftsbanken verkleinern.
Wegen der Verzinsung der Mindestreserve wirkt sie sich nicht negativ auf die Ertragslage der Kreditinstitute aus.
