Wird die Spekulation mit der Vollgeldreform unterbunden?
Allgemein:
Die Spekulation bzw. die Börse ist teils ein “Glücksspiel” und gehört unter stärkere Regulierung. Siehe z.Bsp. diesen Medienhinweis.
Wenn zum Beispiel jemand beim Poker sein ganzes Geld verspielt ist das seine Sache….aber dennoch ist dieses „Glückspiel“ (mit hohen Geldbeträgen) offiziell verboten bzw. nur in „geschütztem“ (geschlossenem) Rahmen erlaubt. Auch die Spekulation sollte eigentlich in abgegrenzten Märkten stattfinden oder zumindest ordnungspolitisch stärker reguliert werden.
Bei der Spekulation (z.Bsp. an der Börse durch Banken und auch bei deren Eigengeschäften) wird nicht mit “gesetzlichem Zahlungsmittel” spekuliert, sondern mit selbst geschöpften “Geld” oder gar teils mit Geldern „ahnungsloser“ Sparer die ihr Geld zur „Aufbewahrung“ der Bank abgeben (mit z.Bsp. 0.25% Zins) oder teils mit unseren BVG-Geldern. Besonders unsäglich ist, dass von dieser Spekulation alle geschädigt werden bzw. mithaften obwohl sie gar nicht im Casino sitzen (also nicht wie beim Poker im „abgetrennten“ Casino). Die Gewinne gehen an Private und die Verluste (zumindest die Versicherungsgebühr bzw. das Risiko) trägt die Gesellschaft.
Vollgeldreform:
Wenn die Leute nach der Vollgeldreform ihr Geld „bewusst“ (ver)spekulieren wollen, können sie das natürlich weiterhin – mit denselben Folgen.
ABER es sind dann „bewusste“ und gezielte Teilnehmer dieser Spekulation, welche ihr Geld oder dasjenige das sie sich gegen Darlehen (Kredit) ausleihen konnten einsetzen.
Das heisst auch nach einer Vollgeldreform braucht es weitere Reformen…die Vollgeldreform allein verhindert die Spekulation nicht, dazu müssten solche „ausufernden Spiele“ verboten (bzw. stärker reguliert) werden….wie zum Beispiel das „öffentliche“ Pokerspiel (mit hohen Geldbeträgen) und Pyramidenspiele (Kettenbriefe-Systeme) verboten sind ! (siehe dazu oben unter Allgemein)
Aber nach der Vollgeldreform ist es zumindest (wieder) so, dass die „Spekulanten“ sich explizit dafür entscheiden müssen mit IHREM Geld ins Casino zu gehen. HEUTE gehen die Banken auch mit unserem Geld (ohne unser explizites Einverständnis!) ins Casino bzw. mit ihrem selbstgemachten Geld (Multiple Kreditgeldschöpfung) . Bei (zu) grossem Verlust müssen dann aber wir als Bürger/Staat einspringen….Das ist unhaltbar!
Die Vollgeldreform stoppt somit diese Spekulations-EXZESSE ! Die Vollgeldreform stoppt nicht die seit hunderten von Jahren möglichen Spekulationen (siehe z.Bsp. Tulpenspekulation im 17.Jahrhundert), aber die heutigen ausufernden EXZESSE (welche auch „Unbeteiligte“ schädigen). Die EXZESSE erhalten durch die heutige unbegrenzte private Geldschöpfung ihren „Treibstoff“ und dies ermöglicht auch die Eigengeschäfte der Banken , weil sie eigenes Geld „drucken“ können und nicht (oder nur punktuell) auf Sparer angewiesen sind, welche ihnen das Geld bewusst oder unbewusst zur Verfügung stellen. Die heutigen Exzesse werden durch eine Vollgeldreform nachweislich in die Schranken gewiesen. Ein wichtiger und dringlicher und unterstützenswerter “Nebeneffekt” der Vollgeldreform!
Zusatz Finanzmarkt-Reform:
Nebst der Vollgeldreform diskutiert der Verein MoMo explizit auch die weitergehende „Vollgeldreform plus“ (mit dem 3.Kreis, also der Finanzmarktregulierung! siehe Plattform für eine neue Geld- und Finanzmarktverfassung). Wenn dieser Verfassungsentwurf mehrheitsfähig wird, wäre die Spekulation sozusagen „bewilligungspflichtig“. Wenn sich also die Politik bzw. das Volk für diese Regulierung entscheidet, wird der Finanzmarkt nicht „nur“ in die Schranken gewiesen, sondern gebändigt bzw. „zivilisiert“.
Hier einige Auszüge aus dem oben erwähnten ausformulierten Verfassungstext-Entwurf:
„Der Bund ordnet die Finanzmärkte. Er kann dabei vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweichen. / …, er regelt die Voraussetzungen und Grenzen ihrer Geschäftstätigkeit. Er bestimmt die Aufgaben von Banken und anderen Finanzdienstleistern im Gesamtinteresse des Landes. / Das Gesetz regelt insbesondere a. … b. ….. c. die Zulassungsbedingungen für Finanzdienstleistungen“.
Für welche Verfassungstextvariante sich der Verein (bzw. das daraus folgende Initiativkomitee) entscheidet ist noch offen. Deshalb finden gezielte Fragerunden (Interviews) statt, wie tief die (Vollgeld-)Reform greifen soll.
